1. Allgemeines
1.0. Wir beliefern ausschließlich Unternehmer.
Sollten Waren bei uns bestellt werden wird damit ausdrücklich
erklärt Unternehmer im Sinne von §14 BGB zu sein.
Die auf unseren Webseiten angegebenen Preise sind
Netto Preise.
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL)
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit
uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres
Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte
"Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir
widersprechen" diesen Bedingungen hiermit
ausdrücklich.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns
zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit
kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft
verbunden.
1.4. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL
nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte,
Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten,
Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit
unseren Angeboten im Zusammenhang stehen,
dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und
sind weder als Beschaffenheitsangabe, als
Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung
einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie
zu verstehen.
2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße
Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4. Wir schließen nur Verträge mit einem
Mindestnettowarenwert von € 250,00 ab.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in €
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme
der bestätigten Warenmenge.
3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten
grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen
Listenpreise.
3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir
berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den
vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich
geändert haben oder der Lieferant
berechtigterweise seine Preise nachträglich
nachweislich erhöht hat.
3.5. Die Verpackung berechnen wir zum
Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind
unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche
Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere
Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach
angemessener Fristsetzung, insbesondere
Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf
Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und
zwar auch bei Benutzung unserer eigenen
Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des
Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen
die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch
dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum
Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.
4.5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder
Versendung der Ware in einer oder mehreren
Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere
Transportversicherung, ist Sache des
Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport
für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und
Versandweg nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert
berechnet.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der
erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie
sonstigen erforderlichen behördlichen
Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei
denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung
bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach
Beseitigung der Unmöglichkeit oder des
Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß unser
Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche
Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger
als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Zahlung, Fälligkeit,Verzug, Aufrechnung,
Zurückbehaltung.
6.1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn
alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem
Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir
über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für
rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
6.4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit
unserer Forderungen entsprechend dem auf der
Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir
sind berechtigt, für jede Mahnung eine
Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
berechnen.
6.5. Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht
fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur
Zahlung fällig.
6.6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern
Verzugszinsen von bis zu 8% über dem
sogenannten Basiszinssatz zu berechnen.
6.7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag
bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
– mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
– von ihm zahlungshalber gegebene Schecks
Wechsel nicht eingelöst werden oder
– nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss
sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des
Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen.
sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist
nach unserer Wahl berechtigt,
– vom Vertrag zurückzutreten oder
– Schadensersatz wegen Nichterfüllung
– sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
– sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte
Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder
Scheckbeteiligten bekannt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller auch künftig entstehenden Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine
Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete
Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die
Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
zu verfügen.
Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er
nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass
7.2.1. die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns
übergeht.
7.2.2. der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt
macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger
Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3. die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an
uns ausgekehrt werden.
7.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die
Forderung aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht
uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der
uns im voraus abgetretenen Forderungen
ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch
jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur
Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur
Offenlegung der Forderungsabtretungen
verpflichtet.
7.6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder
Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren
zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu
lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und
sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind
berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige
Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu
verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die
Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen
gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich
30% pauschalisierten Schadenersatz.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten,
einen geringeren oder größeren Schaden
nachzuweisen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner
Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu
verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser
Angaben jederzeit die Betriebsräume des
Vertragspartners zu besichtigen und die
Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt
mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des
Vertragspartners insoweit zur Freigabe der
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so
sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag
berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein
Antrag auf Einleitung des
Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.
8. Produkthaftung
8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte
oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte
nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder
industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind,
dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für
einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet,
und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage
sämtliche uns vorliegenden Informationen über die
von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick
auf uns bekannte spezifische Gefahren der
Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns
erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben
will, muß er sich vorab bei uns informieren, ob dem
Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten
Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher
Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir
den Abnehmer umfassend über die Eignung der
Produkte informieren.
9. Gewährleistung
9.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach
Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen
offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei
uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere
nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach
ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben.
Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche
Gewährleistungsansprüche.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten
wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge
nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen
sei.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und
Weise verändert worden, erlöschen jegliche
Gewährleistungsansprüche.
9.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare
geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment,
Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder
Design der Ware begründen keinen Anspruch auf
Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir
nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Nachlieferung einer mangelfreien Sache
(Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt
die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl
oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so
ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum
Rücktritt von dem Vertrage berechtigt.
Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf
Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei
denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner
nicht befugt, die gerügte Ware an uns
zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb
angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere
Gefahr und Kosten ab.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners
(§478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser
Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner
Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB
nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die
notwendigen und nachgewiesenen Kosten der
Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner
aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen
Kunden entstanden sind.
Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange
unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht
bezahlt.
9.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der
Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück,
sind wir berechtigt, entweder die Annahme der
Ware zu verweigern oder nach Annahme für die
Überprüfung und Bearbeitung der
Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 15% des
Nettowarenwertes, mindestens aber e 25,00, sowie
alle weiteren mit der Rücksendung im
Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen
dem Vertragspartner zu berechnen.
9.7. Wird ein Artikel bestellt und anschliessend
zurückgegeben , behalten wir uns eine Wiedereinlagerungsgebühr
in höhe von 15% des Nettoeinkaufswertes als Entschädigung vor.
9.8. Reservierungen und Sonderbestellungen sind vom Umtausch
oder Rückgabe ausgeschlossen.
10. Verjährung
10.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des
Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware,
einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche
und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren
im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr,
beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem
vereinbarten Bestimmungsort.
10.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz.
11. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit
einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies
geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist - EDVmäßig
speichern und verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige
Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des
Vertragspartners unser Sitz.
12.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel und
Scheckklagen ist, sofern der Vertragspartner
Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder
öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist,
Dortmund, sofern sich der Rechtsstreit auf ein
Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen bezieht.
13. Anzuwendendes Recht
13.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine
Anwendung
13.2. Auf die mit unserem Vertragspartner
abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das
sonst geltende Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
14. Inkrafttreten
14.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab
Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen
VL.
15. Copyright
Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von
Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken
(Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der
Firma Industriepartner Kara zulässig.
Dortmund am 25.August 2010
Verkauf nur an Unternehmer. Kein Verkauf an Endverbraucher lt. BGB
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44143 Dortmund
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